Wer Geld an Angehörige oder andere Personen nach Italien verschenkt, bewegt sich im Schnittfeld zweier Steuerrechtsordnungen: dem deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie dem italienischen Steuerrecht. Gerade bei grenzüberschreitenden Geldschenkungen entstehen häufig Unsicherheiten über Meldepflichten, Freibeträge und mögliche Doppelbesteuerung.

 

Schenkungsteuer in Deutschland

In Deutschland unterliegt jede unentgeltliche Zuwendung unter Lebenden grundsätzlich der Schenkungsteuer, wenn entweder

  • der Schenker oder
  • der Beschenkte

in Deutschland steuerlich ansässig ist oder sich Vermögen in Deutschland befindet.

 

Freibeträge (Auszug)

  • Ehegatten und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
  • Enkelkinder: 200.000 Euro
  • Urenkel: 100.000 Euro
  • Eltern und Großeltern, Geschwister, Nichten und Neffen sowie übrige Personen und Partner ohne Trauschein: 20.000 Euro

Wichtig: Die Steuerpflicht entsteht auch bei Auslandsüberweisungen, wenn ein Inlandsbezug besteht.

 

Schenkung in Italien

Auch Italien erhebt eine Schenkungsteuer. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad ab:

  • Ehegatten und Kinder: 4% (mit Freibetrag)
  • Geschwister: 6%
  • Nicht Verwandte: 8%

Bei Geldschenkungen aus dem Ausland kann eine steuerliche Erfassung in Italien erfolgen, insbesondere wenn der Empfänger dort ansässig ist.

 

Doppelbesteuerung Deutschland – Italien

Zwischen Deutschland und Italien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen für Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dieses soll verhindern, dass dieselbe Schenkung doppelt besteuert wird.

In der Praxis ist jedoch entscheidend:

  • Wohnsitz von Schenker und Beschenktem
  • Belegenheit des Vermögens
  • Nachweispflichten gegenüber Finanzbehörden

Ohne saubere steuerliche Gestaltung kann es dennoch zu Konflikten mit beiden Finanzverwaltungen kommen.

 

Melde- und Erklärungspflichten

Schenkungen müssen in Deutschland innerhalb von 3 Monaten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden, sofern eine Steuerpflicht möglich erscheint. Auch italienische Meldepflichten können ausgelöst werden.

 

Typische Risiken in der Praxis

  • Doppelbesteuerung bei falscher Einordnung
  • verspätete Anzeige beim Finanzamt
  • falsche Bewertung von Freibeträgen
  • Probleme bei Banküberweisungen ins Ausland (Herkunftsnachweis)

 

Handlungsempfehlung

Eine Geldschenkung nach Italien ist steuerlich möglich, sollte aber immer sorgfältig geprüft werden. Insbesondere bei höheren Beträgen oder familiären Verflechtungen ist eine steuerliche Beratung dringend zu empfehlen, um unnötige Steuerlasten und rechtliche Risiken zu vermeiden.


Häufig gestellte Fragen

Welche Steuersätze und Freibeträge gelten für eine Geldschenkung in Italien?

Die Schenkungssteuer in Italien hängt eng mit dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenkten sowie mit der Höhe der geschenkten Summe zusammen. Konkret gelten folgende Regelungen: Für Kinder beträgt die Schenkungsteuer 4%, sofern der Freibetrag überschritten wird, der derzeit 1 Million Euro pro Kind beträgt. Bei einer Schenkung zwischen Onkel und Neffe greift ein Steuersatz von 6% Hand. Handelt es sich um Personen ohne verwandtschaftliche Beziehung, beträgt der Steuersatz 8%.

Wer ist in Italien zur Zahlung der Schenkungssteuer verpflichtet?

Gesetzlich ist die Schenkungssteuer vom Begünstigten, also dem Empfänger des Geldes, zu zahlen. In der Praxis übernimmt jedoch häufig der Schenker die Steuerkosten. Die Verantwortung für die Erklärung und Registrierung der Urkunde liegt beim Schenker oder beim Notar, der die Urkunde erstellt.

Gilt in Italien – wie in Deutschland – eine 10-Jahres-Frist für Schenkungen?

Nein. In Deutschland können Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden, sodass nach Ablauf dieser Frist der vollständige Freibetrag wieder zur Verfügung steht. In Italien gibt es diese 10-Jahres-Frist nicht – Schenkungen werden kumuliert, d.h. der Höhe nach addiert, bis der Freibetrag erreicht ist; darüber hinausgehende Beträge sind dann zu versteuern.

Was ist eine „indirekte Geldschenkung

Ein klassisches Beispiel einer indirekten Schenkung ist der Kauf einer Immobilie mit dem Geld der Eltern, die jedoch auf den Namen des Sohnes oder der Tochter eingetragen wird. Auch Überweisungen größerer Geldbeträge, die faktisch einer Schenkung gleichkommen, können steuerlich als solche gewertet werden. Die rechtliche Einordnung sollte stets vorab geprüft werden.

Wie lange dauert die Abwicklung einer Schenkung in Italien?

Nach Beschaffung der notwendigen Dokumente von italienischen Behörden, was zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen kann, folgt ein Notartermin, der in der Regel innerhalb von zwei weiteren Wochen stattfinden kann. Insgesamt sollte mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis drei Monaten gerechnet werden.

Warum sollte ich bei einer grenzüberschreitenden Geldschenkung Italien–Deutschland einen spezialisierten Anwalt einschalten?

RAMPF/EICHNER Avvocati und Rechtsanwälte in Kooperation betreut Privatpersonen in sämtlichen Fragen des Erb- und internationalen Familienrechts sowie der grenzüberschreitenden Steuerberatung. Die Kombination aus beiden Rechtssystemen und unterschiedlichen Freibeträgen macht eine individuelle Beratung unerlässlich, um Fehler und unnötige Steuerlasten zu vermeiden.