Erbe in Italien antreten
Wer ein Erbe in Italien antreten muss, trifft auf ein Rechtssystem, das sich in zentralen Punkten deutlich vom deutschen Erbrecht unterscheidet. Während der Nachlass in Deutschland mit dem Tod des Erblassers automatisch auf die Erben übergeht, verlangt das italienische Recht eine ausdrückliche oder zumindest schlüssige Annahme der Erbschaft. Wer diesen Schritt versäumt oder die geltenden Fristen falsch einschätzt, riskiert steuerliche Nachteile, den Verlust von Rechten oder eine unbeschränkte Haftung für Nachlassverbindlichkeiten.
Welches Erbrecht ist überhaupt anwendbar?
Für Erbfälle mit Auslandsbezug bestimmt die Europäische Erbrechtsverordnung, welches nationale Recht zur Anwendung kommt. Maßgeblich ist grundsätzlich nicht die Staatsangehörigkeit des Erblassers, sondern dessen letzter gewöhnlicher Aufenthalt. Darunter versteht man den tatsächlichen Lebensmittelpunkt und nicht lediglich eine behördliche Meldeadresse. Hatte der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt in Italien, findet italienisches Erbrecht auf den gesamten Nachlass Anwendung, einschließlich des in Deutschland belegenen Vermögens.
Die EU-ErbVO erlaubt zudem eine Rechtswahl: Wer in einem Testament ausdrücklich das Recht seines Heimatstaates für seinen Nachlass bestimmt, kann damit die Anwendung italienischen Erbrechts auch bei dauerhaftem Aufenthalt in Italien vermeiden. Ob eine solche Rechtswahl wirksam getroffen wurde, sollte im Erbfall stets sorgfältig geprüft werden, da hiervon abhängt, welche Regeln für Erbquoten, Pflichtteile und die Annahme der Erbschaft gelten.
Die zentrale Besonderheit: Erbschaft muss aktiv angenommen werden
Anders als im deutschen Recht geht der Nachlass in Italien nicht automatisch auf die Erben über. Mit dem Tod des Erblassers erwirbt der Berufene zunächst nur das Recht, die Erbschaft anzunehmen, nicht die Erbenstellung selbst. Erst durch die sogenannte Erbschaftsannahme wird aus dem Berufenen tatsächlich der Erbe. Bis zu diesem Zeitpunkt befindet sich der Nachlass in einer Art Schwebezustand.
Die Annahme kann auf zwei Wegen erfolgen:
- Ausdrückliche Annahme: Erklärung gegenüber einem Notar oder einer Behörde in öffentlicher oder privater Urkunde.
- Konkludente Annahme: durch Verhalten, das nur ein Erbe an den Tag legen würde, etwa die Einziehung von Mieteinnahmen aus einer Nachlassimmobilie oder die Begleichung von Verbindlichkeiten des Erblassers aus dessen Vermögen.
Einfache Annahme oder Annahme unter Vorbehalt des Inventars?
Bei der Annahme ist zwischen zwei Varianten mit unterschiedlichen Haftungsfolgen zu unterscheiden:
- Einfache Annahme: Der Nachlass verschmilzt vollständig mit dem Vermögen des Erben. Dieser haftet für Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt, notfalls auch mit seinem eigenen, nicht vererbten Vermögen.
- Annahme unter Vorbehalt des Inventars: Nachlass- und Privatvermögen bleiben getrennt. Der Erbe haftet nur mit dem Nachlassvermögen. Diese Form ist notariell zu erklären und in das Erbfolgeregister einzutragen; für Minderjährige und Personen unter Betreuung ist sie zwingend vorgeschrieben.
Welche Fristen gelten für die Erbschaftsannahme?
Das Recht zur Annahme der Erbschaft verjährt in Italien grundsätzlich erst nach zehn Jahren ab Eröffnung der Erbfolge. Wer als Erbe ein Interesse an einer zügigen Klärung hat, etwa ein Mitgläubiger oder ein anderer Miterbe, kann beim zuständigen Gericht beantragen, dem Berufenen eine Frist zur Erklärung zu setzen; versäumt dieser die gesetzte Frist, gilt die Erbschaft als ausgeschlagen.
Eine wichtige Ausnahme gilt, wenn sich das Erbe bereits im Besitz von Nachlassgegenständen befindet: In diesem Fall muss innerhalb von drei Monaten ab dem Todestag oder der Kenntnis von der Berufung ein Nachlassinventar erstellt werden. Wird diese Frist versäumt, gilt der Erbe automatisch als unbeschränkt haftender Erbe (einfache Annahme).
Erbschaftssteuererklärung
Unabhängig von der zivilrechtlichen Annahme müssen Erben und Vermächtnisnehmer innerhalb von zwölf Monaten ab dem Todestag die Erbschaftssteuererklärung beim italienischen Finanzamt einreichen, sofern der Nachlass Immobilien umfasst oder einen Wert von 100.000 Euro übersteigt. Die Erklärung erfolgt heute grundsätzlich elektronisch und schließt bei Immobilienvermögen zugleich den Antrag auf Berichtigung des Katasters mit ein.
Praxistipp: Da deutsches und italienisches Recht unterschiedliche Steuersysteme anwenden, kann es zu einer Doppelbesteuerung desselben Nachlasses kommen. Deutschland und Italien verfügen allerdings über Anrechnungsmöglichkeiten, mit denen sich eine doppelte Belastung häufig vermeiden lässt – die Fristen und Nachweispflichten hierfür sollten frühzeitig geprüft werden.
Immobilien im italienischen Nachlass
Gehören Grundstücke oder Immobilien zum Nachlass, bleiben diese bis zur formellen Umschreibung zunächst im Kataster auf den Namen des Erblassers eingetragen. Erst nach Einreichung der Erbschaftssteuererklärung und Zahlung der anfallenden Katastergebühren kann die Umschreibung auf die Erben erfolgen. Ohne diese Umschreibung ist ein späterer Verkauf der Immobilie nicht möglich. Anders als in Deutschland genügt hierfür in Italien nicht allein die Beauftragung eines Notars, die steuerlichen und katasterrechtlichen Schritte müssen zusätzlich und in der richtigen Reihenfolge erledigt werden.
Checkliste: Erste Schritte nach einem Erbfall mit Italien-Bezug
- Anwendbares Recht klären (gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers, ggf. Rechtswahl im Testament prüfen)
- Nachlass sichten: Immobilien, Bankguthaben, Verbindlichkeiten des Erblassers erfassen
- Entscheidung zwischen einfacher Annahme und Annahme unter Vorbehalt des Inventars treffen
- Fristen im Blick behalten: 3-Monats-Frist bei Besitz von Nachlassgegenständen, 12-Monats-Frist für die Steuererklärung
- Bei Immobilien: Katasterumschreibung veranlassen
Häufig gestellte Fragen
Muss ich als Erbe in Italien aktiv werden, auch wenn ich in Deutschland lebe?
Ja. Solange keine ausdrückliche oder konkludente Annahme erfolgt ist, sind Sie zivilrechtlich noch nicht Erbe, sondern lediglich zur Annahme berechtigt. Der Wohnsitz in Deutschland ändert daran nichts, die Erklärung kann auch gegenüber einer italienischen Auslandsvertretung oder über einen bevollmächtigten Notar in Italien abgegeben werden.
Was passiert, wenn ich die Erbschaft gar nicht annehme?
Ohne Annahme bleibt der Nachlass im Schwebezustand. Erfolgt innerhalb der zehnjährigen Frist keine Annahme, verjährt das Annahmerecht und die Erbschaft geht faktisch an die nächste berufenen Erben oder – mangels weiterer Erben – an den italienischen Staat über. Wurde gerichtlich eine kürzere Frist gesetzt, gilt die Untätigkeit als Ausschlagung.
Was ist der Unterschied zwischen Annahme und Erbschaftssteuererklärung?
Die Annahme ist ein zivilrechtlicher Akt, durch den der Berufene zum Erben wird. Die Erbschaftssteuererklärung ist demgegenüber eine steuerrechtliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt. Beide Vorgänge sind rechtlich getrennt zu betrachten, werden in der Praxis aber häufig im Zusammenhang abgewickelt, da die Steuererklärung regelmäßig zugleich eine konkludente Annahme darstellt.
Haftet ein Erbe in Italien auch mit seinem eigenen Vermögen für Schulden des Erblassers?
Bei einer einfachen, vorbehaltlosen Annahme ja. Um dies zu vermeiden, kann die Erbschaft unter Vorbehalt des Inventars angenommen werden. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf den Wert des Nachlasses, sodass das persönliche Vermögen des Erben geschützt bleibt.
Muss ich in Italien und in Deutschland Erbschaftssteuer zahlen?
Möglich ist eine Doppelbesteuerung, wenn sowohl Deutschland als auch Italien ein Besteuerungsrecht am selben Nachlassvermögen beanspruchen. In vielen Fällen lässt sich die im Ausland gezahlte Steuer jedoch auf die deutsche Erbschaftsteuer anrechnen. Ob und in welchem Umfang dies gelingt, hängt vom Einzelfall ab und sollte frühzeitig geprüft werden.
Unsere Unterstützung bei deutsch-italienischen Erbfällen
Erbfälle mit Bezug zu Italien bringen zivilrechtliche, steuerliche und praktische Fragestellungen mit sich, die sich grundlegend von den in Deutschland gewohnten Abläufen unterscheiden. Wir begleiten Mandantinnen und Mandanten von der Klärung des anwendbaren Rechts über die fristgerechte Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft bis hin zur Erbschaftssteuererklärung und der Umschreibung von Immobilien. Sprechen Sie uns an, wenn Sie ein Erbe in Italien antreten müssen oder Fragen zu Ihrem konkreten Erbfall haben, wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen die notwendigen nächsten Schritte auf.


