Anwalt für deutsches-italienisches Erbrecht München

Kompetente Begleitung bei Erbschaften mit Immobilien in Italien – direkt von München aus

Regionale Expertise

Haben Sie eine Immobilie in Italien geerbt und wissen nicht, wie Sie die Nachlassabwicklung zwischen Deutschland und Italien bewältigen sollen? Stehen Sie vor der Herausforderung, mit italienischen Behörden und Notaren zu kommunizieren, obwohl Sie die Sprache oder die dortigen Verfahren nicht kennen?

Als Anwälte für deutsches-italienisches Erbrecht begleiten wir Sie bei der gesamten grenzüberschreitenden Nachlassabwicklung. Von unserem Standort aus koordinieren wir alle notwendigen Schritte – sowohl hier als auch vor Ort in Italien. Dank unserer Doppelzulassung als Rechtsanwälte verstehen wir beide Rechtssysteme genau. Wir übernehmen die Kommunikation mit italienischen Nachlassbehörden, erstellen und übersetzen alle erforderlichen Dokumente und sorgen dafür, dass Ihre Erbschaftsangelegenheit rechtssicher und steuerlich optimiert abgewickelt wird. Sie müssen sich nicht zwischen verschiedenen Anwälten in beiden Ländern koordinieren – wir sind Ihre zentrale Anlaufstelle mit direktem Zugang zu beiden Rechtssystemen.


Ihre Ansprechpartner

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Marco Rampf

This image shows the picture of RAMPF/EICHNER's founding partner Avv. RAin Dr. Susanna Eichner.

Susanna Eichner

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Marcos Maillmann

Unsere Leistungen für Sie

Nachlassabwicklung mit in Italien belegenen Immobilien

Wenn Sie eine Immobilie in Italien geerbt haben, stehen Sie vor komplexen rechtlichen Herausforderungen in zwei Rechtssystemen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Feststellung der Erbenstellung über die Eintragung im italienischen Grundbuch bis zur endgültigen Übertragung oder Veräußerung der Immobilie. Dabei koordinieren wir alle Beteiligten: italienische Notare, lokale Behörden und gegebenenfalls Miterben. Wir prüfen alle italienischen Unterlagen, klären die Eigentumsverhältnisse und sorgen dafür, dass keine versteckten Lasten oder Hypotheken auf der Immobilie liegen. Von München aus koordinieren wir die deutschen Aspekte des Erbfalls, während unsere italienischen Büros die Abwicklung vor Ort sicherstellen. So erhalten Sie eine nahtlose Betreuung ohne Kommunikationsprobleme oder Verzögerungen.

Koordination mit italienischen Nachlassbehörden und Notaren

Die italienische Nachlassbürokratie unterscheidet sich vom deutschen System. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit den Gemeindeverwaltungen und den italienischen Notaren. Dabei sorgen wir dafür, dass alle Fristen eingehalten werden. Wir bereiten alle erforderlichen Dokumente vor, lassen deutsche Erbscheine in Italien anerkennen oder beantragen italienische Erbschaftserklärungen. Da wir beide Rechtssysteme kennen, können wir Missverständnisse vermeiden, die oft entstehen, wenn deutsche Mandanten direkt mit italienischen Stellen kommunizieren. Unsere Kollegen vor Ort pflegen langjährige Beziehungen zu Notaren in den beliebten Regionen und können dadurch Verfahren beschleunigen. Sie müssen meist nicht selbst nach Italien reisen – wir können Vollmachten so gestalten, dass wir Sie vor Ort vertreten und alle Formalitäten in Ihrem Namen erledigen.

Gestaltung und Prüfung von Schenkungsverträgen

Viele Mandanten möchten Immobilien bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen. Wir gestalten Schenkungsverträge so, dass sie sowohl nach deutschem als auch nach italienischem Recht wirksam sind und steuerlich optimal strukturiert werden. Dabei beachten wir die Besonderheiten des italienischen Schenkungsrechts. Wir klären Sie über Pflichtteilsrisiken auf, die entstehen können, wenn beschenkte Kinder später gegenüber nicht beschenkten Geschwistern ausgleichen müssen. In solchen Fällen können wir Versicherungslösungen einbinden, die das Risiko abfedern. Alle Verträge werden von uns auf Deutsch und Italienisch erstellt und von italienischen Notaren beurkundet. Wir begleiten Sie zu den Notarterminen in Italien oder organisieren die Beurkundung durch Vollmacht. Die Vorbereitung und Beratung erfolgt von München aus, die Umsetzung koordinieren wir über unsere Büros vor Ort in Italien.

Erstellung und Übersetzung aller Nachlassdokumente

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen fallen zahlreiche Dokumente an, die zwischen den Rechtssystemen übersetzt und angepasst werden müssen. Wir erstellen deutsche Erbscheine, italienische Erbschaftserklärungen, Vollmachten, Annahmeerklärungen und alle weiteren erforderlichen Unterlagen. Alle Übersetzungen werden von uns fachlich geprüft und sind für die Vorlage bei Behörden und Notaren in beiden Ländern geeignet. Wir sorgen dafür, dass deutsche Dokumente in Italien anerkannt werden. Umgekehrt beschaffen wir italienische Dokumente und übersetzen diese für deutsche Gerichte, Finanzämter oder Grundbuchämter. Da wir beide Rechtssysteme beherrschen, vermeiden wir Übersetzungsfehler und liefern eine fachkundige Übersetzung.

Grenzüberschreitende Nachlassplanung

Wenn Sie Vermögen in Deutschland und Italien besitzen, sollten Sie Ihren Nachlass rechtzeitig planen, um Ihre Erben vor Problemen zu bewahren. Wir entwickeln maßgeschneiderte Nachlasskonzepte, die beide Rechtssysteme berücksichtigen. Wir gestalten deutsch-italienische Testamente, die in beiden Ländern wirksam sind, oder empfehlen getrennte Testamente für die jeweiligen Vermögenswerte. Bei der Planung berücksichtigen wir steuerliche Aspekte, Pflichtteilsrechte und die besonderen Regelungen für Immobilienvermögen in Italien. Wir zeigen Ihnen auch Alternativen zur klassischen Vererbung auf, etwa die Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten durch Schenkung oder die Nutzung von Gesellschaftsstrukturen. Die Beratung erfolgt in vertrauter Umgebung hier in München, während wir die Umsetzung hausintern sicherstellen. So haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen geregelt wird und Ihre Erben keine bösen Überraschungen erleben.

Unser Beratungs­prozess

Erstgespräch

Wie kontaktieren uns telefonisch oder per E-Mail und schildern Ihre Situation. Wir klären im ersten Gespräch, welche Schritte erforderlich sind und wie wir Sie unterstützen können. Dabei verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre Erbschaftsangelegenheit und die beteiligten Immobilien in Italien.

Transparentes Angebot

Nach interner Prüfung Ihres Falles erhalten Sie von uns Transparenz über die Kosten. Darin sind alle voraussichtlichen Kosten detailliert aufgeführt – keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen. Sie entscheiden in Ruhe, ob Sie uns beauftragen möchten.

Zügige Umsetzung

Nach Mandatsannahme beginnen wir sofort mit der Arbeit. Wir koordinieren alle Beteiligten in Deutschland und Italien, halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden und sind jederzeit für Ihre Fragen erreichbar. Sie haben einen festen Ansprechpartner, der den gesamten Prozess begleitet.

Unsere Kanzlei

Unsere Kanzlei verbindet deutsche Gründlichkeit mit italienischer Erfahrung. Durch die Doppelzulassung unserer Anwälte als Rechtsanwälte und Avvocati können wir in beiden Rechtssystemen für Sie tätig werden – ein entscheidender Vorteil, den kaum eine andere Kanzlei bieten kann. Unsere Vernetzung ermöglicht uns den Zugang zu aktuellen Rechtsentwicklungen und einem breiten Netzwerk von Notaren, Steuerberatern und anderen Fachleuten in beiden Ländern.

Von München aus betreuen wir Mandanten aus ganz Deutschland, die Immobilien in Italien geerbt haben oder ihren Nachlass planen möchten. Unsere Kanzlei ist gut erreichbar – ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto. Wir bieten auch Videoberatungen an, wenn Sie nicht persönlich vorbeikommen können.


Lokale Erfolgsfaktoren

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen mit italienischem Immobilienvermögen ist die Kenntnis beider Rechtssysteme entscheidend. Von München aus haben Sie den Vorteil, dass Sie mit deutschsprachigen Anwälten zusammenarbeiten, die gleichzeitig in Italien zugelassen sind und dort eigene Büros unterhalten. Diese Kombination ist selten und verschafft Ihnen erhebliche Vorteile: Sie müssen sich nicht mühsam zwischen deutschen und italienischen Anwälten koordinieren, die möglicherweise unterschiedliche Auffassungen vertreten. Stattdessen erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand.

Die Vertrautheit mit deutschen Nachlassgerichten und Finanzämtern sowie den italienischen Behörden ermöglicht eine reibungslose Abwicklung. Zudem kennen wir die kulturellen Unterschiede in der Herangehensweise. Wir überbrücken diese Unterschiede und sorgen dafür, dass keine Missverständnisse oder Verzögerungen entstehen. Durch unsere langjährige Tätigkeit im deutsch-italienischen Erbrecht kennen wir auch die typischen Fallstricke und können diese von vornherein vermeiden – etwa bei der Anerkennung deutscher Erbscheine in Italien oder der korrekten steuerlichen Behandlung von Erbschaftsvorgängen in beiden Ländern.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Abwicklung einer Erbschaft mit Immobilien in Italien von München aus?

Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls ab. In der Regel dauert die komplette Abwicklung zwischen drei und zwölf Monaten. Entscheidend sind Faktoren wie die Anzahl der Miterben, der Zustand der Immobilie und die Geschwindigkeit italienischer Behörden. Wir beschleunigen den Prozess durch unsere direkte Präsenz vor Ort in Italien und koordinieren alle Schritte parallel.

Muss ich selbst nach Italien reisen oder können Sie alles von München aus regeln?

In den meisten Fällen können wir Sie durch Vollmachten vertreten, sodass Sie nicht selbst nach Italien reisen müssen. Nur bei sehr komplexen Fällen oder wenn Sie es wünschen, begleiten wir Sie persönlich zu Terminen in Italien.

Gilt deutsches oder italienisches Erbrecht für meine Immobilie in Italien?

Das kommt darauf an, wo der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte und ob eine Rechtswahl getroffen wurde. Wir prüfen für Sie, welches Recht anwendbar ist und welche Auswirkungen das auf die Erbfolge hat. Bei unterschiedlichen Ergebnissen zwischen deutschem und italienischem Recht können wir Gestaltungen empfehlen.

Was passiert, wenn mehrere Erben die italienische Immobilie geerbt haben?

Bei mehreren Erben entsteht zunächst eine Erbengemeinschaft, die gemeinsam über die Immobilie verfügen muss. Wir helfen Ihnen, entweder eine Einigung über den Verkauf zu erzielen oder eine Auseinandersetzung durchzuführen, bei der ein Erbe die Immobilie übernimmt und die anderen auszahlt. In Italien gelten dafür besondere Regelungen, die wir für Sie umsetzen.

Können Pflichtteilsberechtigte die Schenkung einer italienischen Immobilie anfechten?

Ja, grundsätzlich können Pflichtteilsberechtigte auch Schenkungen von Immobilien in Italien anfechten, wenn diese ihren Pflichtteil verletzen. Wir prüfen für jeden Fall, welche Ansprüche bestehen und wie diese durchgesetzt oder abgewehrt werden können.

Sprechen Ihre Anwälte fließend Italienisch und sind sie in Italien zugelassen?

Ja, unsere Anwälte sind sowohl in Deutschland als auch in Italien zugelassen (Doppelzulassung) und sprechen fließend Deutsch und Italienisch. Das bedeutet, dass wir in beiden Ländern vollumfänglich für Sie tätig werden können und keine Übersetzungs- oder Kommunikationsprobleme entstehen.

Welche Unterlagen benötige ich für das Erstgespräch in München?

Bringen Sie zum Erstgespräch alle vorhandenen Unterlagen mit: Testament, Erbschein, italienische Grundbuchsauszüge, Kaufverträge, Steuerbescheide und Korrespondenz mit italienischen Behörden. Wenn Sie noch nicht alle Dokumente haben, ist das kein Problem – wir können fehlende Unterlagen für Sie beschaffen.

Wie erhalte ich als Erbe Zugang zur geerbten Immobilie in Italien?

Wir koordinieren mit italienischen Notaren und Behörden, damit Sie Zugang zur Immobilie erhalten und als rechtmäßiger Eigentümer im italienischen Grundbuch eingetragen werden. Dies kann durch eine Erbschaftserklärung beim italienischen Notar erfolgen, die wir für Sie vorbereiten und begleiten.

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