Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vergütungsvereinbarung
Die zwischen dem Mandanten und Avv. RA Rampf, Avv. RAin Dr. Eichner und/oder deren Kooperationspartner („Wir“, „Uns“, „Unser“) vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (19% in Deutschland bzw. 22% in Italien, falls anwendbar), des obligatorischen Beitrags zum Versorgungswerk für Rechtsanwälte in Italien (4%) sowie etwaiger Kosten und Auslagen, einschließlich der im Rahmen des Mandats anfallenden Reisekosten.
Die Abrechnung erfolgt monatlich. Wurde eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird der jeweiligen Rechnung ein Timesheet beigefügt, aus dem die geleisteten Arbeitsstunden sowie eine detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen des jeweiligen Berufsträgers hervorgehen.
Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
Wir sind berechtigt, gegebenenfalls eine Anzahlung auf die vereinbarte Vergütung zu verlangen.
2. Rechte und Pflichten der Parteien
Wir erbringen die mit dem Mandanten vereinbarten Leistungen nach den Grundsätzen des geltenden Rechts sowie unter Beachtung der für die freien Berufe der Rechtsanwälte und Steuerberater geltenden berufsrechtlichen Vorschriften.
Wir schulden dem Mandanten eine fachlich und rechtlich sachgerechte juristische und steuerrechtliche Beratung und Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg.
Die Vertretung des Mandanten vor einem nationalen oder ausländischen Gericht oder Schiedsgericht sowie die Teilnahme an einem Schlichtungs- oder sonstigen Streitbeilegungsverfahren bedürfen jeweils einer gesonderten Beauftragung und der Erteilung einer entsprechenden Vollmacht. Wir sind zu einer solchen Vertretung nur verpflichtet, wenn wir den entsprechenden Auftrag ausdrücklich angenommen haben.
2.1 Mitwirkungspflichten des Mandanten
Der Mandant ist verpflichtet, uns unverzüglich und ohne gesonderte Aufforderung sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die sachgerechte Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
Darüber hinaus hat der Mandant uns unverzüglich über alle für den Auftrag relevanten Umstände, Tatsachen und Hintergründe zu informieren.
Die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags setzt voraus, dass die vom Mandanten oder seinen Beratern zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig übermittelt werden.
Unsere Haftung für eine unvollständige oder fehlerhafte Durchführung des Auftrags ist daher ausgeschlossen, soweit diese darauf beruht, dass der Mandant oder seine Berater uns relevante Umstände nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitgeteilt oder solche Umstände bewusst verschwiegen haben.
Unsere Haftung ist ferner ausgeschlossen, soweit relevante Umstände außerhalb unserer Kenntnis lagen und wir diese auch bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt nicht kennen mussten.
2.2 Informationspflicht
Wir informieren den Mandanten regelmäßig über die wesentlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Auftrag. Auf Nachfrage stellen wir dem Mandanten die entsprechenden Informationen ebenfalls zur Verfügung.
2.3 Einbindung externer Berufsträger
Zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen sind wir berechtigt, mit externen Berufsträgern unseres Vertrauens zusammenzuarbeiten und diese mit einzelnen Aufgaben oder Teilen der Durchführung des Auftrags zu betrauen.
2.4 Berufsgeheimnis und Vertraulichkeit
Wir sowie die von uns eingesetzten externen Berufsträger unterliegen hinsichtlich sämtlicher Informationen und Umstände, die uns im Zusammenhang mit dem Mandat und den Geschäftsgeheimnissen des Mandanten bekannt werden, dem Berufsgeheimnis und der gesetzlichen Schweigepflicht.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Mandats fort.
Sollten wir aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder einer gesetzlichen Verpflichtung dazu verpflichtet sein, vertrauliche Informationen des Mandanten offenzulegen, werden wir den Mandanten hierüber unverzüglich informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist. Dadurch soll dem Mandanten die Möglichkeit gegeben werden, der Offenlegung zu widersprechen oder seine Zustimmung hierzu zu erteilen.
2.5 Weitergabe von Stellungnahmen und Arbeitsergebnissen
Die Weitergabe unserer im Rahmen des Mandats erstellten oder abgegebenen juristischen und steuerrechtlichen Stellungnahmen und Arbeitsergebnisse – insbesondere Rechts- und Steuerstellungnahmen, Due-Diligence-Berichte, Schemata und Modelle, Entwürfe sowie Berechnungsmodelle und -tabellen – an Dritte ist grundsätzlich nur mit unserer vorherigen Zustimmung oder auf Grundlage eines von uns ausgestellten Reliance Letter zulässig.
In allen anderen Fällen ist eine Weitergabe an Dritte nur zulässig, wenn der betreffende Dritte uns zuvor ausdrücklich von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der Verwendung oder Weitergabe dieser Unterlagen freigestellt hat.
Für vorläufige Stellungnahmen und darin enthaltene Rechtsauffassungen, die von uns nicht ausdrücklich als endgültig und abschließend bestätigt wurden, übernehmen wir keine Haftung.
Die Übermittlung oder Weitergabe solcher vorläufigen oder nicht abschließend bestätigten Dokumente an Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
3. Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und in jedem Fall auf einen Höchstbetrag von 250.000,00 Euro (zweihundertfünfzigtausend Euro) je Schadensfall und Kalenderjahr begrenzt.
Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns.
4. Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir speichern die vom Mandanten übermittelten personenbezogenen Daten, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist, in unseren Archiven.
Wir treffen angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um einen unbefugten Zugriff, Missbrauch oder Verlust der personenbezogenen Daten und vertraulichen Unterlagen zu verhindern.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Durchführung des Auftrags erfolgt unter Beachtung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – „DSGVO“).
Soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist, können personenbezogene Daten des Mandanten in unserem Namen an einzelne externe Berufsträger unseres Vertrauens übermittelt werden, denen Teile der Durchführung des Auftrags übertragen wurden.
Unsere Mitarbeiter und die von uns beauftragten Berufsträger sind verpflichtet, die vom Mandanten zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich nach unseren Vorgaben und unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, der Mandant hat hierzu ausdrücklich seine Zustimmung erteilt oder eine solche Weitergabe ist gesetzlich zulässig bzw. vorgeschrieben.
Die Übermittlung der für die Durchführung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten stellt eine notwendige Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erbringung unserer Leistungen dar und kann, soweit gesetzlich vorgesehen, auch aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich sein.
Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Übermittlung der erforderlichen personenbezogenen Daten kann die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erschweren oder unmöglich machen. Die gesetzlichen Rechte des Mandanten gemäß Art. 15 bis 22 DSGVO bleiben hiervon unberührt.
Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind Avv. RA Rampf und Avv. RAin Dr. Eichner mit Hauptsitz in 00127 Rom (Italien), Via Roberto Raviola 32.
5. Erklärungen und Garantien gemäß dem italienischen Geldwäschegesetz
Gemäß dem italienischen Regierungsdekret Nr. 231/2007 („Geldwäschegesetz“) erklärt und garantiert der Mandant, dass die zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verwendeten Geldmittel weder aus illegalen oder illegalitätsverdächtigen Aktivitäten noch aus sonstigen Aktivitäten stammen, die gegen die Gesetze der Italienischen Republik, einschließlich der italienischen Steuergesetze, verstoßen.
Im Hinblick auf die Anforderungen des Geldwäschegesetzes gelten ergänzend die Angaben und Erklärungen aus dem Formular zur Bekämpfung der Geldwäsche, das dem Mandanten bei Erteilung des Mandats zur Kenntnisnahme und Unterzeichnung vorgelegt wird.
6. Erklärungen und Garantien gemäß dem italienischen KI-Gesetz
Gemäß Art. 13 des Gesetzes Nr. 132/2025 erklären die Berufsträger der Kanzlei, dass der Einsatz von Systemen künstlicher Intelligenz, wie beispielsweise ChatGPT, DeepL oder QWEN, ausschließlich für vorbereitende oder unterstützende Tätigkeiten erfolgt.
Hierzu zählen insbesondere Übersetzungen sowie die Erstellung von Erstentwürfen von Dokumenten und Verträgen, die anschließend einer angemessenen menschlichen Prüfung und Bearbeitung unterzogen werden.
Die von uns erbrachten Dienstleistungen beruhen in jedem Fall in erster Linie auf der menschlichen geistigen Tätigkeit, die Gegenstand des jeweiligen Mandats ist.
7. Anwendbares Recht und ausschließlicher Gerichtsstand
Diese Mandatsvereinbarung unterliegt ausschließlich dem italienischen Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Mandatsvereinbarung ist Rom, Italien.


