Erbschaftssteuer Italien – Freibetrag
Wer in Italien erbt oder dort Vermögen hinterlässt, steht häufig vor komplexen steuerrechtlichen Fragen. Das italienische Erbschaftssteuerrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen System – insbesondere bei den Freibeträgen, den Steuersätzen und der Behandlung grenzüberschreitender Erbfälle.
Die gesetzliche Grundlage: Das Erbschaftsteuergesetz in Italien
Die italienische Erbschaftssteuer gilt für alle Erbfälle, bei denen der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes in Italien ansässig war oder bei denen sich in Italien belegene Vermögenswerte befinden – unabhängig vom Wohnort des Erblassers.
Wichtig: Bei grenzüberschreitenden Erbfällen zwischen Deutschland und Italien kann sowohl deutsches als auch italienisches Erbschaftsteuerrecht anwendbar sein. Eine Doppelbesteuerung ist möglich, wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen greift – was im deutsch-italienischen Verhältnis der Fall ist, da ein solches Abkommen für die Erbschaftssteuer fehlt.
Freibeträge in der italienischen Erbschaftssteuer
Das zentrale Instrument zur steuerlichen Entlastung von Erben sind die persönlichen Freibeträge. Diese hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben ab.
| Erbenklasse | Freibetrag | Steuersatz |
|---|---|---|
| Ehegatte / eingetr. Lebenspartner | 1.000.000 € | 4% (über Freibetrag) |
| Kinder (pro Kind) | 1.000.000 € | 4% (über Freibetrag) |
| Eltern, Geschwister | 100.000 € | 6% (über Freibetrag) |
| Weitere Verwandte bis 4. Grad | Kein Freibetrag | 6% |
| Nicht verwandte Personen | Kein Freibetrag | 8% |
Besonderheit: Immobilien in Italien
Wird in Deutschland wohnhaften Erben eine in Italien belegene Immobilie vererbt, unterliegt dieser Vermögenswert grundsätzlich der italienischen Erbschaftssteuer. Daneben können in Deutschland Steuerpflichten entstehen. Der in Italien geltende Freibetrag gilt auch hier, sofern der entsprechende Verwandtschaftsgrad vorliegt.
Besonders zu beachten ist, dass auf Immobilien in Italien zusätzlich eine Katastersteuer erhoben werden kann, die beim Eigentumsübergang anfällt. Hierbei handelt es sich um pauschale Beträge oder prozentuale Steuern auf den Katasterwert.
Erklärungspflichten und Fristen in Italien
In Italien ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Erbfall eine Erbschaftssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Versäumnisse können zu Bußgeldern und Zinsen führen. Bei im Ausland lebenden Erben können Fristverlängerungen beantragt werden, sind jedoch nicht automatisch gewährt.
Für die Erklärung sind unter anderem folgende Unterlagen erforderlich:
- Erbschein oder notarielles Testament
- Wertermittlungen für Immobilien und Bankguthaben
- Identifikationsnummern aller Beteiligten
- sämtliche relevanten Schuldnachweise
Grenzüberschreitende Erbfälle: Welches Recht gilt?
Das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anwendbare Recht richtet sich grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Todeszeitpunkt. Ein in Deutschland lebender Erblasser, der in Italien Immobilien besitzt, unterliegt daher hinsichtlich der Erbfolge grundsätzlich deutschem Recht – es sei denn, er hat eine Rechtswahl zugunsten des Rechts seiner Staatsangehörigkeit getroffen.
Erbschaftssteuer in Italien
Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder bei der Erbschaftssteuer in Italien?
Kinder haben in Italien einen Freibetrag von jeweils 1.000.000 € auf ihren individuellen Erbteil. Übersteigt der Erbteil diesen Betrag, fällt auf den übersteigenden Teil eine Erbschaftssteuer von 4% an. Der Freibetrag gilt pro Kind und ist nicht auf die Gesamterbmasse anwendbar, sondern auf den jeweiligen Anteil.
Muss ich als in Deutschland lebender Erbe in Italien Steuern zahlen?
Ja, wenn der Erblasser zum Todeszeitpunkt seinen steuerlichen Wohnsitz in Italien hatte oder wenn in Italien belegene Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Bankkonten) geerbt werden. In diesen Fällen unterliegen die entsprechenden Nachlassteile der italienischen Erbschaftssteuer – unabhängig vom Wohnort des Erben. Zusätzlich kann auch in Deutschland eine Steuerpflicht entstehen.
Welche Frist gilt für die Einreichung der Erbschaftssteuererklärung in Italien?
Die Erklärung muss in der Regel innerhalb von 12 Monaten nach dem Erbfall bei der Agenzia delle Entrate eingereicht werden. Bei im Ausland ansässigen Erben gilt ebenfalls diese Frist. Fristverlängerungen sind möglich, aber nicht automatisch. Versäumnisse können zu empfindlichen Bußgeldern führen.
Gilt die Europäische Erbrechtsverordnung auch für das Steuerrecht?
Nein. Die EuErbVO regelt ausschließlich, welches nationale Erbrecht auf die Erbfolge anwendbar ist. Das Steuerrecht ist davon ausdrücklich ausgenommen. Die Erbschaftssteuer richtet sich also weiterhin nach dem jeweiligen nationalen Recht – in grenzüberschreitenden Fällen kann dies dazu führen, dass mehrere Staaten gleichzeitig Steuern erheben.
Wie wird eine Immobilie in Italien im Erbfall bewertet?
Für Zwecke der Erbschaftssteuer wird der Katasterwert der Immobilie herangezogen, nicht der Verkehrswert. Dieser ergibt sich aus dem Katasterertrag, multipliziert mit bestimmten gesetzlichen Koeffizienten. In der Regel liegt der Katasterwert deutlich unter dem Marktwert, was die steuerliche Belastung begrenzt.
Was passiert, wenn keine Erbschaftssteuererklärung in Italien eingereicht wird?
Das Unterlassen der Erklärung kann mit erheblichen Sanktionen belegt werden: Es drohen Bußgelder, zuzüglich Zinsen. Zudem kann die Agenzia delle Entrate von Amts wegen die Steuer festsetzen.


