Warum die Schenkung von Immobilien in Italien hochaktuell ist

Die Übertragung von Immobilieneigentum im Wege der Schenkung gewinnt in Italien zunehmend an Bedeutung. Für deutsche Eigentümer italienischer Immobilien oder Personen, die eine Immobilie in Italien geschenkt bekommen, stellt sich dabei eine Vielzahl rechtlicher und steuerlicher Fragen.

Lange Zeit war die Schenkung von Immobilien in Italien mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Das Risiko, dass Pflichtteilsberechtigte die Schenkung oder einen späteren Verkauf anfechten könnten, machte Banken und Käufer gleichermaßen vorsichtig. Diese Rechtsunsicherheit hat den Immobilienmarkt über Jahre hinweg belastet und Familien davon abgehalten, Vermögen bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation zu übertragen.

Mit der Verabschiedung des sogenannten Vereinfachungsgesetzes hat sich die Rechtslage grundlegend geändert. Die Reform beseitigt zentrale Hindernisse und schafft eine neue Grundlage für die Übertragung von Immobilieneigentum durch Schenkung.

 

Rechtliche Grundlagen der Schenkung in Italien

Das italienische Schenkungsrecht

Die Schenkung (donazione) ist im italienischen Zivilgesetzbuch, dem Codice Civile, geregelt. Sie ist ein Vertrag, durch den eine Person aus Freigebigkeit eine Sache oder ein Recht auf eine andere Person überträgt oder zugunsten einer anderen Person auf ein Recht verzichtet oder eine Verbindlichkeit übernimmt.

Wesentliche Merkmale der italienischen Schenkung sind:

Die Unentgeltlichkeit: Die Schenkung erfolgt ohne Gegenleistung. Der Beschenkte muss keine Zahlung oder sonstige Leistung erbringen. Diese Unentgeltlichkeit unterscheidet die Schenkung vom Kaufvertrag und anderen entgeltlichen Rechtsgeschäften.

Der Bereicherungswille: Der Schenker muss die Absicht haben, den Beschenkten zu bereichern. Es genügt nicht, dass faktisch eine Bereicherung eintritt – der Wille zur unentgeltlichen Zuwendung muss gegeben sein.

Die notarielle Form: Schenkungen von Immobilien bedürfen in Italien zwingend der notariellen Beurkundung. Der italienische Notar hat dabei eine besondere Rolle: Er prüft die Identität der Parteien, die Verfügungsbefugnis des Schenkers, den Willen beider Parteien und die Rechtmäßigkeit des Rechtsgeschäfts.

Pflichtteilsrecht und die historische Problematik

Das italienische Erbrecht kennt wie das deutsche ein Pflichtteilsrecht (quota legittima). Bestimmte nahe Angehörige – der Ehegatte, die Kinder und in bestimmten Fällen die Eltern – haben Anspruch auf einen Mindestanteil am Nachlass, über den der Erblasser nicht frei verfügen kann.

Problematisch wurde es in der Vergangenheit, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Schenkungen vorgenommen hatte, die den Pflichtteil anderer Erben beeinträchtigten. Pflichtteilsberechtigte Erben können die Herabsetzung von Schenkungen verlangen, wenn ihr Pflichtteil verletzt wurde. Dieses sogenannte Herabsetzungsrecht (azione di riduzione) konnte nicht nur gegen den ursprünglich Beschenkten, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen Dritte geltend gemacht werden, die die geschenkte Immobilie später erworben hatten.

Diese Rechtslage führte zu erheblicher Unsicherheit im Rechtsverkehr. Banken waren zurückhaltend bei der Kreditvergabe mit geschenkten Immobilien als Sicherheit, da sie befürchten mussten, dass die Immobilie später im Rahmen einer Pflichtteilsreduktion entzogen werden könnte. Käufer geschenkter Immobilien hatten ähnliche Bedenken und verlangten häufig erhebliche Preisnachlässe oder lehnten den Kauf gänzlich ab.

 

Die Reform 2025: Das Vereinfachungsgesetz und seine Auswirkungen

Kernelemente der Reform

Das im Jahr 2025 verabschiedete Vereinfachungsgesetz hat die Rechtslage grundlegend verändert und die jahrzehntelange Unsicherheit beseitigt. Die Reform verfolgt dabei einen ausgewogenen Ansatz: Sie schützt den Rechtsverkehr und die berechtigten Erwartungen von Beschenkten und Dritten, bewahrt aber gleichzeitig die Rechte pflichtteilsberechtigter Erben.

Beseitigung des Rückforderungsrechts: Das zentrale Element der Reform ist die Abschaffung des Rückforderungsrechts gegenüber dem Beschenkten und gegenüber Dritten, die die Immobilie später erworben haben. Pflichtteilsberechtigte Erben können nicht mehr verlangen, dass die geschenkte Immobilie zurückgegeben wird oder dass ein späterer Verkauf rückgängig gemacht wird.

Schadensersatzanspruch bleibt erhalten: Der Schutz der Pflichtteilsberechtigten wird dadurch gewährleistet, dass sie einen Schadensersatzanspruch gegen den Schenker behalten. Wenn durch die Schenkung ihr Pflichtteil verletzt wurde, können sie vom Schenker – oder nach dessen Tod von dessen Erben – eine Geldzahlung verlangen, die dem Wert der pflichtteilsverletzenden Schenkung entspricht.

Unmittelbare Wirkung: Die Reform entfaltet ihre Wirkung sofort. Auch Schenkungen, die vor Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen wurden, profitieren unter gewissen Umständen von der neuen Rechtslage.

Praktische Auswirkungen für Immobilieneigentümer

Die Auswirkungen der Reform sind weitreichend und betreffen verschiedene Personengruppen:

Für Beschenkte: Wer eine Immobilie in Italien geschenkt bekommt, kann nun sicher sein, dass die Immobilie dauerhaft in seinem Eigentum bleibt. Die Angst vor späteren Anfechtungen durch andere Erben entfällt vollständig. Dies schafft Planungssicherheit insbesondere für junge Familien, die von ihren Eltern oder Großeltern eine Immobilie übertragen bekommen.
Für Käufer geschenkter Immobilien: Der Erwerb einer Immobilie, die zuvor verschenkt wurde, ist nicht mehr mit erhöhten Risiken verbunden. Käufer müssen nicht mehr befürchten, dass pflichtteilsberechtigte Erben des ursprünglichen Schenkers später Ansprüche gegen sie geltend machen. Dies beseitigt ein wesentliches Hindernis im Immobilienmarkt und dürfte die Verkehrsfähigkeit geschenkter Immobilien deutlich erhöhen.
Für Banken und Kreditgeber: Die größte praktische Auswirkung zeigt sich im Bereich der Immobilienfinanzierung. Banken können nun geschenkte Immobilien problemlos als Sicherheit für Hypotheken akzeptieren, ohne ein Risiko eingehen zu müssen. Dies erleichtert Beschenkten den Zugang zu Krediten erheblich – sei es für Renovierungen, für geschäftliche Investitionen oder für andere Finanzierungsbedürfnisse. Gerade für junge Paare und Unternehmer, die eine Immobilie geschenkt bekommen haben, aber Kapital für deren Nutzung oder Entwicklung benötigen, stellt dies eine erhebliche Verbesserung dar.

 

Praktische Tipps für die Immobilienschenkung in Italien

Vorbereitung und Dokumentation

Eine sorgfältige Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg einer Immobilienschenkung in Italien. Folgende Schritte sollten beachtet werden:

Aktuelle Grundbuchauszüge: Vor der Schenkung sollte ein aktueller Grundbuchauszug eingeholt werden, um die Eigentumsverhältnisse und eventuelle Belastungen zu prüfen. Hypotheken und andere Rechte Dritter müssen vor oder bei der Schenkung berücksichtigt werden.

Energieausweis: Für Immobilientransaktionen in Italien ist seit einigen Jahren ein Energieausweis erforderlich. Dieser muss von einem zertifizierten Fachmann erstellt werden und dem Notar bei der Beurkundung vorgelegt werden.

Baurechtliche Konformität: Die Immobilie muss baurechtlich konform sein, das heißt, es dürfen keine baulichen Veränderungen vorliegen, die nicht genehmigt wurden. Eine Überprüfung durch einen Geometer ist ratsam, um spätere Probleme zu vermeiden.

Steuerliche Planung: Eine frühzeitige steuerliche Beratung kann erhebliche Steuerersparnisse ermöglichen. Durch geschickte Gestaltung, beispielsweise durch gestaffelte Schenkungen oder die Nutzung von Freibeträgen mehrerer Personen, lassen sich die Steuerlasten optimieren.

Die Rolle des Notars

Der italienische Notar spielt bei der Schenkung eine zentrale Rolle. Im Gegensatz zum deutschen Notar, der primär beurkundet, hat der italienische Notar eine umfassende Beratungs- und Prüfungspflicht. Er muss die Parteien über die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen aufklären und die Rechtmäßigkeit des Rechtsgeschäfts sicherstellen.

Notarauswahl: Die Wahl des richtigen Notars ist wichtig. Wir arbeiten mit erfahrenen Notaren zusammen, die auf internationale Transaktionen spezialisiert sind und idealerweise auch Deutsch sprechen oder zumindest gewohnt sind, mit deutschen Mandanten zu arbeiten.

Notartermin: Beim Notartermin müssen alle Beteiligten persönlich anwesend sein oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss notariell beglaubigt und oft auch mit einer Apostille versehen sein. Wir begleiten unsere Mandanten zu diesen Terminen und sorgen dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und sprachliche Missverständnisse vermieden werden.

Nachträgliche Formalitäten

Nach der notariellen Beurkundung sind weitere Schritte erforderlich:

Registrierung: Der Notar übermittelt die Schenkungsurkunde an das zuständige Finanzamt und an das Grundbuchamt. Die Eigentumsumschreibung erfolgt automatisch.

Steueranmeldungen: In Deutschland muss die Schenkung innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Dies erfolgt durch den Schenker oder den Beschenkten mittels eines formlosen Schreibens oder über das amtliche Formular.

Versicherungen und Verträge: Nach der Eigentumsumschreibung sollten alle Versicherungen und laufenden Verträge auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden. Dies betrifft insbesondere die Gebäudeversicherung, Strom-, Wasser- und Gasverträge sowie eventuelle Verwaltungsverträge bei Eigentumswohnungen.

 

Checkliste: Schenkung einer Immobilie in Italien

Um den Überblick über die notwendigen Schritte zu behalten, hier eine praktische Checkliste:

Vor der Schenkung:

  • Aktuellen Grundbuchauszug (visura ipotecaria) einholen
  • Baurechtliche Konformität durch Geometer prüfen lassen
  • Energieausweis (APE) erstellen lassen
  • Steuerliche Beratung einholen und Freibeträge klären
  • Klärung der Eigentumsverhältnisse und eventueller Belastungen
  • Entscheidung über Nießbrauchsvorbehalt oder andere Gestaltungsformen
  • Abstimmung mit allen betroffenen Familienmitgliedern

Bei der Notarbeurkundung:

  • Ausweise aller Beteiligten bereithalten
  • Bei Vertretung: notariell beglaubigte Vollmacht mit Apostille
  • Steueridentifikationsnummern (Codice Fiscale) für alle Beteiligten
  • Unterlagen zur Immobilie (Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Katasterplan)
  • Energieausweis
  • Konformitätserklärung des Geometers

Nach der Beurkundung:

  • Anzeige der Schenkung beim deutschen Finanzamt
  • Umschreibung von Versicherungen und Verträgen
  • Information der Hausverwaltung (bei Eigentumswohnungen)
  • Anpassung von Strom-, Wasser- und Gasverträgen
  • Prüfung der laufenden Steuerpflichten
  • Dokumentation aller Unterlagen für spätere Verkäufe oder Erbfälle

 

Handlungsempfehlung

Die Schenkung einer Immobilie in Italien ist ein komplexer Vorgang, der sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung erfordert. Die Reform durch das Vereinfachungsgesetz hat jedoch einen entscheidenden Durchbruch gebracht: Beschenkte und spätere Käufer geschenkter Immobilien können nun mit vollständiger Rechtssicherheit planen. Das jahrzehntelang bestehende Risiko der Anfechtung durch pflichtteilsberechtigte Erben wurde beseitigt, ohne dass der Schutz dieser Erben aufgegeben wurde.

Für deutsche Eigentümer italienischer Immobilien eröffnen sich damit neue Möglichkeiten der Vermögensplanung. Die vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung wird attraktiver, die Finanzierung mit geschenkten Immobilien wird möglich, und der Verkauf geschenkter Immobilien verliert sein Risiko.

Als binational aufgestellte Kanzlei mit Doppelzulassung in Deutschland und Italien begleiten wir unsere Mandanten durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung über die Notarbeurkundung bis zur nachträglichen Abwicklung.

Wenn Sie eine Immobilie in Italien verschenken möchten oder eine Schenkung erhalten haben und Fragen zur rechtlichen oder steuerlichen Behandlung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch, in dem wir Ihre individuelle Situation analysieren und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen geben können.


Häufig gestellte Fragen

Brauche ich für eine Immobilienschenkung in Italien einen Notar?

Ja, die Schenkung einer Immobilie in Italien muss zwingend notariell beurkundet werden. Der italienische Notar hat dabei eine aktive Rolle: Er prüft die Rechtmäßigkeit der Transaktion, klärt über die rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen auf und sorgt für die Eintragung der Eigentumsübertragung im Grundbuch.

Können pflichtteilsberechtigte Erben die Schenkung noch anfechten?

Seit der Reform durch das Vereinfachungsgesetz 2025 können pflichtteilsberechtigte Erben die Schenkung nicht mehr rückgängig machen und auch nicht gegen spätere Käufer der Immobilie vorgehen. Sie haben lediglich einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Schenker, wenn ihr Pflichtteil verletzt wurde. Die Immobilie selbst bleibt unangetastet.

Muss ich die Schenkung auch in Deutschland versteuern?

Das hängt von den Wohnsitzverhältnissen ab. Wenn der Schenker oder der Beschenkte in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann auch in Deutschland Schenkungsteuer anfallen. Es besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien für Schenkungen, daher ist eine individuelle steuerliche Beratung unerlässlich.

Kann ich eine Immobilie verschenken und trotzdem weiter darin wohnen?

Ja, durch einen Nießbrauchsvorbehalt können Sie das Eigentum übertragen, aber das Recht zur Nutzung oder Vermietung der Immobilie behalten. Der Nießbrauch mindert zudem den Wert der Schenkung erheblich, was zu steuerlichen Vorteilen führen kann.

Wie lange dauert der Prozess der Immobilienschenkung?

Von der ersten Beratung bis zur notariellen Beurkundung vergehen in der Regel vier bis acht Wochen, abhängig von der Komplexität des Falls und der Vollständigkeit der Unterlagen. Die Vorbereitung erfordert die Beschaffung verschiedener Dokumente und oft auch baurechtliche Prüfungen.

Was passiert, wenn die Immobilie nicht baurechtlich konform ist?

Bauliche Veränderungen, die nicht genehmigt wurden, können die Schenkung erschweren oder unmöglich machen. In vielen Fällen kann eine nachträgliche Genehmigung beantragt werden. Wir klären im Vorfeld mit einem Geometer, ob und welche Maßnahmen erforderlich sind.

Brauche ich einen italienischen Steuerberater?

Für die optimale steuerliche Gestaltung ist eine Beratung durch einen Steuerberater mit Kenntnissen des italienischen und deutschen Steuerrechts sehr empfehlenswert. Wir arbeiten eng mit einem erfahrenen Steuerberater zusammen, der beide Rechtssysteme kennt und Sie umfassend beraten kann.