Warum Erbrecht zwischen Italien und Deutschland so komplex ist

Wer eine Ferienvilla am Gardasee, ein geerbtes Stadthaus in der Toskana oder ein Anlageobjekt in Rom hinterlässt, schafft für seine Angehörigen oft mehr Fragen als erwartet. Das Erbrecht zwischen Italien und Deutschland gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen des internationalen Privatrechts – nicht weil die Materie zwingend kompliziert sein muss, sondern weil zwei eigenständige Rechtssysteme, zwei Steuerbehörden und häufig auch zwei verschiedene Notariatssysteme aufeinandertreffen.

Für deutsche Staatsbürger, die Vermögen in Italien besitzen oder von einem in Italien lebenden Angehörigen erben, stellen sich sofort grundlegende Fragen: Welches Recht gilt überhaupt? Muss die Erbschaft in beiden Ländern angemeldet werden? Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Italien? Und wie vermeidet man, dass dasselbe Vermögen in Deutschland und in Italien versteuert wird?

Die Zahl der Betroffenen ist erheblich: Zahlreiche Deutsche besitzen Immobilien in Italien. Hinzu kommen in Deutschland lebende Personen mit familiären oder vermögensrechtlichen Bindungen nach Italien. Mit jeder Generation, die heranwächst und Erbfälle eintreten, wächst auch die Zahl derer, die sich mit dem Erbrecht zwischen Deutschland und Italien auseinandersetzen müssen.

Rechtliche Grundlagen

Sowohl Deutschland als auch Italien sind Mitgliedstaaten der EU und wenden die Verordnung unmittelbar an.

Grundsätzlich gilt das Erbrecht des Staates, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt des Todes hatte. Lebte der Erblasser also zum Zeitpunkt seines Todes in Deutschland, gilt für den gesamten Nachlass – einschließlich der in Italien befindlichen Immobilien – deutsches Erbrecht. War der Aufenthalt hingegen in Italien, richtet sich die Erbfolge nach dem italienischen Zivilgesetzbuch.

Diese Grundregel hat weitreichende Konsequenzen. Wer seinen Wohnsitz nach Italien verlegt hat und dort stirbt, unterwirft seinen gesamten Nachlass dem italienischen Erbrecht – auch für die in Deutschland liegenden Vermögenswerte. Umgekehrt gilt dasselbe für in Deutschland lebende Personen. Die Immobilie am Gardasee wird also nicht automatisch nach italienischem Recht vererbt, nur weil sie sich physisch in Italien befindet.

Dem Erblasser wird jedoch ein wichtiges Instrument eingeräumt: die Möglichkeit, durch eine letztwillige Verfügung das Recht seiner Staatsangehörigkeit zu wählen. Eine in Deutschland aufgewachsene Person mit italienischer Staatsbürgerschaft kann also durch Testament aktiv wählen, ob ihr Nachlass nach deutschem oder nach italienischem Recht abgewickelt werden soll. Für Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit (deutsch-italienisch) eröffnet dies besondere Gestaltungsspielräume.

Diese Rechtswahl ist ein häufig unterschätztes Planungsinstrument. Sie muss ausdrücklich und in der nach dem gewählten Recht vorgeschriebenen Form erfolgen – idealerweise in einem notariellen Testament, das in beiden Ländern gültig ist. Eine frühzeitige Beratung zu dieser Möglichkeit kann spätere Erbstreitigkeiten zwischen den Ländern erheblich reduzieren.

Hauptaspekte des Erbrechts zwischen Italien und Deutschland

Das italienische Erbrecht: Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil

Das italienische Erbrecht weist sowohl Gemeinsamkeiten als auch wesentliche Unterschiede zum deutschen Erbrecht auf. Die gesetzliche Erbfolge in Italien sieht eine Rangfolge vor, die Ehegatten und Abkömmlinge bevorzugt. Bei Fehlen direkter Nachkommen erben entferntere Verwandte nach einer gesetzlich festgelegten Ordnung.

Besonders bedeutsam für die Nachlassplanung ist das Pflichtteilsrecht. Das italienische Recht kennt Pflichtteilsansprüche für bestimmte nahe Angehörige. Diese Ansprüche stehen dem überlebenden Ehegatten sowie den Abkömmlingen zu und können durch Testament nicht vollständig ausgeschlossen werden. Der Umfang des Pflichtteils hängt von der Anzahl der Berechtigten ab.

Das deutsche Erbrecht

Das deutsche Erbrecht sieht ebenfalls eine gesetzliche Erbfolge nach Ordnungen vor. Bei testamentarischer Verfügung bietet das deutsche Recht mehr Gestaltungsfreiheit als das italienische. Gemeinschaftliche Testamente (Berliner Testament) sind in Deutschland zulässig. Ein deutsches gemeinschaftliches Testament entfaltet jedoch keine automatische Wirkung für die in Italien befindlichen Vermögenswerte, wenn dort ein anderes Erbrecht anwendbar ist.

Praktische Tipps für Betroffene

Wer als Erbe mit einem italo-deutschen Nachlass konfrontiert ist, sollte einige grundlegende Prinzipien beachten.

Zunächst zur Fristwahrung: In Italien muss die Erbschaftserklärung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erbfall beim Finanzamt eingereicht werden. Versäumnisse führen zu Bußgeldern und können den Immobilienverkauf oder die Hypothekenlöschung blockieren. In Deutschland läuft die Frist für die Erbschaftsteuererklärung drei Monate ab Kenntnis des Erbfalls. Beide Fristen sind strikt.

Die Einholung eines Europäischen Nachlasszeugnisses beim deutschen Nachlassgericht ist für international tätige Erben regelmäßig sinnvoll. Es vereinfacht die Legitimation gegenüber dem italienischen Notar und dem Grundbuchamt erheblich und vermeidet aufwändige Beglaubigungsverfahren.

Besonders wichtig ist die Koordination zwischen dem deutschen Steuerberater und dem in Italien. Nur wenn beide Seiten vollständige Informationen haben, lässt sich eine Doppelbesteuerung auf das gesetzlich zulässige Minimum reduzieren.

Sie stehen vor einem grenzüberschreitenden Erbfall und möchten wissen, welche Schritte als nächstes zu tun sind? Unsere zweisprachige Kanzlei begleitet Sie durch das gesamte Verfahren.

Checkliste: Erbfall mit Bezug zu Italien – wichtige Handlungsschritte

Unmittelbar nach dem Erbfall (erste 4 Wochen):

  • Sterbeurkunde in beglaubigter Ausfertigung beschaffen
  • Todesfallmeldung beim zuständigen deutschen Nachlassgericht
  • Ggf. Erbschein oder Europäisches Nachlasszeugnis beantragen
  • Vorhandene Testamente oder Erbverträge beim Nachlassgericht einreichen

Innerhalb der ersten drei Monate:

  • Deutsche Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt einreichen (Frist: 3 Monate ab Kenntnis)
  • Überprüfung, ob ein Testament nach Art. 22 EuErbVO eine Rechtswahl enthält
  • Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers zur Bestimmung des anwendbaren Erbrechts
  • Kontaktaufnahme mit einem in Italien tätigen Notar oder Rechtsanwalt

Für den italienischen Nachlass (Frist: 12 Monate):

  • Erbschaftssteuererklärung beim italienischen Finanzamt einreichen
  • Grundbuchliche Umschreibung der Immobilie 
  • Klärung des Katasterstatus der Immobilie 
  • Energieausweis und sonstige baurechtliche Unterlagen prüfen

Steuerlich:

  • Anrechnung der in Italien gezahlten Erbschaftsteuer auf die deutsche Steuer prüfen
  • Koordination zwischen deutschem und italienischem Steuerberater sicherstellen
  • Ggf. Vorauszahlungen und Stundungsanträge in Italien stellen

Grenzüberschreitendes Erbrecht braucht kompetente Begleitung

Das Erbrecht zwischen Italien und Deutschland ist kein Nischenthema mehr. Mit dem stetig wachsenden Immobilienbesitz deutscher Staatsbürger in Italien und der zunehmenden Mobilität innerhalb Europas werden grenzüberschreitende Erbfälle zur Normalität. Die EU-Erbrechtsverordnung hat hier wichtige Klarheit geschaffen, aber auch neue Fragen aufgeworfen. Wer die Möglichkeiten der Rechtswahl, der steuerlichen Planung und der rechtzeitigen Gestaltung nicht nutzt, riskiert unnötige Steuerbelastungen, langwierige Verfahren und familiäre Konflikte.

Eine grenzüberschreitende Nachlassplanung, die beide Rechtssysteme im Blick hat, ist keine Frage des Luxus, sondern eine Voraussetzung für rechtliche Sicherheit – sowohl für den Erblasser als auch für seine Angehörigen.

Wir sind als in Deutschland und Italien zugelassene Kanzlei für genau diese Fragen ausgerichtet. Wenn Sie vor einem Erbfall stehen oder Ihren Nachlass vorausschauend gestalten möchten, sprechen Sie uns gerne an.


Häufig gestellte Fragen

Welches Erbrecht gilt, wenn ein Deutscher in Italien eine Immobilie hat?

Das hängt vor allem vom gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers ab. Nach der EU-Erbrechtsverordnung gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen Lebensmittelpunkt hatte. Eine in Deutschland lebende Person wird also auch für ihre italienische Immobilie grundsätzlich nach deutschem Erbrecht beerbt. Eine Rechtswahl kann diese Regelung in bestimmten Fällen modifizieren.

Wie lange hat man Zeit, eine Erbschaft in Italien zu melden?

Die Erbschaftserklärung beim italienischen Finanzamt muss innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erbfall eingereicht werden. Bei Versäumnis drohen Strafzuschläge.

Kann eine Erbschaft sowohl in Deutschland als auch in Italien besteuert werden?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, da kein Doppelbesteuerungsabkommen für die Erbschaftsteuer zwischen beiden Ländern besteht. Gerne beraten wir Sie hierzu im Detail.

Was ist das Europäische Nachlasszeugnis und wofür brauche ich es?

Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein EU-einheitliches Dokument, das die Rechtsstellung als Erbe oder Nachlassverwalter nachweist. Es wird in Deutschland beim Nachlassgericht beantragt und kann in Italien verwendet werden – etwa um eine Immobilie beim Notar umschreiben zu lassen.

Was passiert mit einer geerbten Immobilie in Italien, wenn die Erbengemeinschaft sich nicht einig ist?

Nach italienischem Recht kann jeder Miteigentümer die Auflösung der Erbengemeinschaft gerichtlich verlangen. Im Streitfall kann das Gericht die Teilungsversteigerung anordnen. Einvernehmliche Lösungen sind regelmäßig vorzuziehen und können durch eine frühzeitige anwaltliche Begleitung gefunden werden.

Muss ich als Erbe in Italien persönlich vor dem Notar erscheinen?

Bei der Grundbuchumschreibung einer Immobilie in Italien ist grundsätzlich ein Notar einzuschalten. Eine persönliche Anwesenheit ist jedoch nicht zwingend – eine Vollmacht, die in Deutschland notariell beglaubigt wird, ermöglicht die Vertretung vor Ort.

Lohnt sich eine vorausschauende Nachlassplanung bei Immobilienbesitz in Italien?

Unbedingt. Wer rechtzeitig plant, kann durch Rechtswahl, Testament, oder Schenkung zu Lebzeiten erhebliche Steuern sparen und spätere Erbstreitigkeiten zwischen den Ländern vermeiden. Die Kosten einer vorausschauenden Nachlassgestaltung sind fast immer deutlich geringer als die späteren steuerlichen und rechtlichen Kosten eines ungeplanten Erbfalls.