Als Deutscher in Italien erben: Was Sie jetzt wissen müssen
Das Wichtigste in Kürze
- Maßgeblich ist grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte
- Wer als Deutscher in Italien lebt oder Vermögen dort besitzt, kann per Testament eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts treffen
- Das italienische Erbrecht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen: kein automatischer Erbschaftserwerb, starkes Noterbrecht, keine Erbscheinpflicht, Frist zur Erbschaftserklärung beim Finanzamt.
Welches Erbrecht gilt, wenn ein Deutscher in Italien erbt?
Wenn Sie als Deutscher eine Erbschaft in Italien machen — sei es eine Immobilie am Gardasee, ein Konto bei einer italienischen Bank oder das gesamte Vermögen eines in Rom lebenden Verwandten — stellt sich als erstes die Frage: Nach welchem Recht wird geerbt?
Maßgeblich ist das Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte — unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit er besaß.
Für Sie als deutschen Erben bedeutet das: Hatte der Verstorbene seinen Lebensmittelpunkt in Italien, gilt grundsätzlich italienisches Erbrecht — auch wenn er Deutscher war. Hatte er seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland, gilt deutsches Erbrecht — auch wenn der Nachlass Immobilien in der Toskana umfasst. Als deutsch-italienische Kanzlei mit Doppelzulassung in beiden Ländern beraten wir Sie bei RAMPF/EICHNER genau in diesen grenzüberschreitenden Konstellationen. Wenn Sie wissen möchten, was das für Ihren konkreten Fall bedeutet, finden Sie alle Informationen auf unserer Seite zum Anwalt für internationales Erbrecht.
Was bedeutet „gewöhnlicher Aufenthalt“ im Sinne der EU-ErbVO?
Der Begriff des „gewöhnlichen Aufenthalts“ wird in der EU-ErbVO nicht abschließend definiert. Die Rechtsprechung verlangt eine Gesamtbeurteilung der Lebensumstände des Erblassers: Wo lag der Schwerpunkt seiner sozialen Kontakte? Wo war er beruflich tätig? Wie lange und wie regelmäßig hielt er sich in dem betreffenden Staat auf?
Als nicht nur vorübergehend gilt ein beabsichtigter, zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer. Kurzfristige Unterbrechungen bleiben dabei unberücksichtigt. Das kann in der Praxis zu Abgrenzungsfragen führen — etwa wenn jemand seinen Lebensabend halbjährig zwischen Süddeutschland und der Toskana aufteilt. In solchen Fällen kommt es auf die Gesamtschau an: Wo war die Wohnung angemeldet? Wo lebten die nahen Angehörigen? Wo wurde das Konto geführt?
Ausnahmsweise gilt statt des Aufenthaltsstaates das Recht eines anderen Staates, wenn der Erblasser zu ihm eine offensichtlich engere Verbindung hatte. Diese Ausweichklausel greift jedoch nur in Ausnahmefällen.
Rechtswahl: Wann und wie kann ich deutsches Erbrecht wählen?
Wer als Deutscher dauerhaft oder für längere Zeit in Italien lebt, kann durch eine ausdrückliche Rechtswahl bestimmen, dass im Fall seines Todes deutsches Erbrecht gilt — nicht das italienische. Der Erblasser kann das Recht des Staates wählen, dessen Staatsangehörigkeit er zum Zeitpunkt der Rechtswahl oder zum Zeitpunkt seines Todes besitzt.
Die Rechtswahl muss entweder ausdrücklich in einer Erklärung in Form einer Verfügung von Todes wegen — in der Regel ein Testament — erfolgen oder sich zumindest aus den Bestimmungen einer solchen Verfügung ergeben. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich eine ausdrückliche Rechtswahlklausel im Testament.
Was gilt für in Italien belegene Immobilien, wenn deutsches Recht gewählt wurde?
Auch wenn durch eine Rechtswahl deutsches Erbrecht auf die Erbfolge insgesamt anwendbar ist, bedeutet das nicht, dass die in Italien belegene Immobilie nach rein deutschen Verfahren übertragen werden kann. Das Verfahren der Eigentumsübertragung — also die Grundbuchumschreibung beim zuständigen Katasteramt — richtet sich nach italienischem Sachenrecht und muss dort vor einem italienischen Notar vollzogen werden.
Welche wesentlichen Unterschiede hat das italienische Erbrecht gegenüber dem deutschen?
Wenn kein Testament mit Rechtswahlklausel vorliegt und der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Italien hatte, gilt italienisches Erbrecht. Dieses unterscheidet sich in mehreren zentralen Punkten vom deutschen.
Kein automatischer Erbanfall.
Im deutschen Recht geht die Erbschaft automatisch mit dem Tod auf die Erben über. Im italienischen Recht ist das anders: Die Erbschaft muss aktiv angenommen werden. Bis zur Annahme befindet sich der Nachlass im Schwebezustand.
Noterbrecht statt bloßem Pflichtteilsanspruch.
Das deutsche Pflichtteilsrecht gibt übergangenen Angehörigen lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Geldzahlung. Das italienische Recht geht deutlich weiter: Kinder, der Ehegatte und — wenn keine Kinder vorhanden sind — die ehelichen Vorfahren haben Anspruch auf eine reale Beteiligung am Nachlass. Der Erblasser kann also nur über den sogenannten disponibilen, also den frei verfügbaren Teil, testamentarisch verfügen. Verletzt ein Testament die riserva di legittima, bleibt es grundsätzlich wirksam — die Berechtigten müssen ihre Ansprüche jedoch durch eine Herabsetzungsklage durchsetzen, und zwar innerhalb von zehn Jahren ab dem Erbfall.
Welche Fristen sind bei einer Erbschaft in Italien zu beachten?
Die wichtigste Frist ist die Einreichung der Erbschaftserklärung beim zuständigen Finanzamt: Sie muss innerhalb von zwölf Monaten ab dem Tod des Erblassers eingereicht werden. Versäumen Sie diese Frist, drohen Strafzuschläge.
Die Erbschaftserklärung enthält unter anderem die Personalien und den letzten Wohnsitz des Erblassers, alle Hinterbliebenen mit Codice Fiscale, die Sterbeurkunde, beglaubigte Kopien des Testaments sowie Katasterauszüge für Immobilien. Ohne die Einreichung der Erbschaftserklärung und die Entrichtung der Erbschaftsteuer ist eine Grundbuchumschreibung in Italien nicht möglich.
Die Frist zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt zehn Jahre ab dem Tod des Erblassers. Im Einzelfall kann ein Gericht auf Antrag Dritter jedoch eine verkürzte Frist zur Erklärung setzen.
Was ist das Europäische Nachlasszeugnis und wann brauche ich es?
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) erleichtert es Erben, ihre Rechtsstellung im EU-Ausland nachzuweisen. Es wird auf Antrag von der zuständigen Stelle des Mitgliedstaats ausgestellt, in dem der Erbfall abzuwickeln ist — in Deutschland in der Regel durch das Nachlassgericht.
Als Deutscher, der in Italien eine Immobilie erbt, benötigen Sie das ENZ, wenn Sie Ihre Erbenstellung gegenüber dem italienischen Notar oder dem Grundbuchamt nachweisen müssen. Das ENZ wird in allen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten anerkannt und wirkt als Nachweis, dass die darin genannte Person Erbe, Vermächtnisnehmer oder Testamentsvollstrecker ist.
Früh handeln schützt vor bösen Überraschungen
Erben in Italien als Deutscher ist keine Routineangelegenheit. Die Überschneidung zweier Rechtsordnungen, unterschiedliche Fristen, Formvorschriften und steuerliche Regeln machen eine sorgfältige Vorbereitung unerlässlich — sowohl für den Erblasser, der seine Nachlassplanung frühzeitig gestalten möchte, als auch für den Erben, der plötzlich mit einer Erbschaft in einem fremden Rechtssystem konfrontiert ist.
Wir sind in beiden Rechtssystemen zugelassen und in beiden Ländern präsent. Wir sprechen Deutsch und Italienisch — und wir kennen die praktischen Abläufe bei Notaren, Behörden und Finanzämtern in Italien aus eigener Erfahrung. Wenn Sie Fragen zu einer Erbschaft in Italien haben, sprechen Sie uns an.
Jetzt Kontakt aufnehmen: www.rampf-eichner.eu
Häufige Fragen zum Erben in Italien als Deutscher
Gilt deutsches Erbrecht, wenn ich als Deutscher eine Immobilie in Italien erbe?
Das kommt auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Hatte er seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland, gilt grundsätzlich deutsches Erbrecht — auch für das Vermögen in Italien. Hat er zuletzt in Italien gelebt, gilt ohne ausdrückliche Rechtswahl italienisches Erbrecht.
Kann ich als Erblasser selbst bestimmen, welches Recht gilt?
Ja. Grundsätzlich können Sie das Recht Ihres Heimatstaates für Ihren gesamten Nachlass wählen. Diese Wahl sollte ausdrücklich in einem Testament festgehalten sein.
Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?
Dann tritt die gesetzliche Erbfolge nach dem jeweils anzuwendenden Recht ein. Im deutschen Recht gilt das Parentelsystem; im italienischen Recht erben Kinder, Ehegatte und Verwandte bis zum sechsten Grad nach bestimmten Quoten gemäß Codice Civile.
Kann ich die Erbschaft in Italien ausschlagen?
Ja. Die Ausschlagung muss jedoch vor einem Notar oder dem Nachlassgericht erklärt und in das Nachlassregister eingetragen werden. Das Recht zur Ausschlagung verjährt nach zehn Jahren.
Wie lange habe ich Zeit, die Erbschaftsteuer in Italien zu melden?
Die dichiarazione di successione muss innerhalb von zwölf Monaten ab dem Tod des Erblassers beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Was ist die riserva im italienischen Erbrecht?
Die riserva di legittima ist der nicht frei verfügbare Teil des Nachlasses, der Kindern, dem Ehegatten und gegebenenfalls den ehelichen Vorfahren zwingend zusteht — unabhängig vom Inhalt eines Testaments. Sie entspricht dem deutschen Pflichtteil, geht aber weiter: Sie begründet einen realen Erbanspruch, keine bloße Geldforderung.
Muss ich als Erbe in Italien persönlich anwesend sein?
In der Regel ist eine persönliche Anwesenheit für die Annahme der Erbschaft und den Notartermin erforderlich oder zumindest empfehlenswert. Alternativ ist eine Vertretung durch bevollmächtigte Anwälte möglich.
Wird in Deutschland auch Erbschaftsteuer fällig, wenn ich in Italien erbe?
Das hängt von den Umständen ab. Wenn Sie als Erbe in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, kann auch in Deutschland Erbschaftsteuer anfallen. Eine Anrechnung der in Italien gezahlten Steuer ist unter Umständen möglich.
Wie finde ich heraus, ob ein Testament des Erblassers in Italien registriert ist?
In Italien gibt es ein nationales Testamentsregister, das beim Rat der Notare geführt wird. Ihr Anwalt kann dort eine Abfrage veranlassen.


